Brut- und Setzzeit

Liebe Hundefreundinnen und –freunde,

damit Ihr in der freien Landschaft keinen Ärger mit Polizeibeamten oder Feldhütern bekommt, die in Fragen des Feldordnungsgesetzes ähnliche Befugnisse wie Polizeibeamte haben können, erinnern wir daran, daß gem. § 7 Abs. 2 des Bremischen Feldordnungsgesetzes ab 15. März bis zum 15. Juli während der sog. Brut- und Setzzeit in Bremen Leinenpflicht in der offenen Landschaft (Äcker, Wiesen usw.) gilt.

Die Regelung mit den Hunden findet sich in § 7 des Feldordnungsgesetzes.

Eure Tierschutzberater[innen]